Änderungen 2023: Geld und Finanzen

Liebe Leserinnen und Leser,

Sie fragen sich, ob 2023 finanzpolitische Änderungen auf Sie zukommen? Und ob! Ganz schön viele.

Auch wir erfinden das Rad nicht neu und möchten in diesem Zusammenhang für unseren Newsletter werben, welcher alle finanziellen Neuerungen für 2023 zusammengefasst. Auch in Zukunft werden über diesen Newsletter die wichtigsten Meldungen, Tipps und Änderungen aus der Finanz- und Versicherungswelt an Sie verschickt. Es lohnt sich daher, unseren Newsletter zu abonnieren! Scrollen Sie hierzu einfach an das Ende des folgenden Newsletters:

https://tim-kilz.digitales-maklerbuero.de/kundenmagazin_januar_2023.html

In diesem Blog haben wir die Neuerungen einmal aus unserem Newsletter für Sie zusammengefasst:

  • Grundfreibetrag steigt auf 10.908 (vorher 10.347)
  • Höherer Sparerpauschbetrag von 801 EUR auf 1.000 EUR p.P.
  • Geringverdiener werden entlastet, indem erst ab einem Einkommen von 2.000 EUR Sozialbeiträge zu zahlen sind (vorher 1.600 EUR)
  • Verdienstgrenze von Mini-Jobbern steigt von 450 EUR auf 520 EUR
  • Beiträge für eine staatliche geförderte Basisrente (Rürup-Rente) können ab sofort zu 100% abgesetzt werden und die Versteuerung nach Renteneintritt wurde weiter nach hinten verschoben
  • Kindergeld steigt auf 250 EUR ab dem ersten Kind (vorher erst ab dem vierten Kind)
    • Sie erhalten somit pro Kind mindestens 31 EUR mehr. Was würde also passieren, wenn Sie diesen Erhöhungsbetrag bei einer angenommenen Rendite von 4% anlegen würden? Das zeigt das untere Rechenbeispiel im Diagramm. Es lohnt sich – und das bereits mit kleinen Beträgen!

  • Höhere Home-Office-Pauschale (Absetzbarkeit von 210 Tagen pro Jahr statt 120 Tagen)
  • Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer und steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6% (Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 EUR)
  • GRV-Beiträge schon jetzt vollständig absetzbar
  • Frührentner bekommen keine Abzüge bei Nebenjob und können beliebig viel dazuverdienen (bei Erwerbsminderungsrente steigt die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR pro Jahr auf bis zu 34.500 EUR pro Jahr)
  • Förderung für Solarstrom durch Steuererleichterung von Photovoltaikanlagen (Anlagen mit Leistung von bis zu 30 KW sind steuerfrei)
  • Frist für Baukindergeld von 12.000 EUR läuft aus (Beantragung bis spätestens 31.12.2023 für Bauherrenfamilien mit Kaufvertrag zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021)
  • Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Viel Spaß beim Lesen Und wir freuen uns auf inhaltliche Rückfragen.

Quelle: https://tim-kilz.digitales-maklerbuero.de/kundenmagazin_januar_2023.html

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